Zuverlässige Unterstützung, wenn der Haushalt schwerfällt.




Was ist eine Haushaltshilfe und wobei unterstützt sie dich?
Eine Haushaltshilfe unterstützt dich bei alltäglichen Aufgaben wie Reinigung, Wäsche, Einkaufen oder Ordnung im Haushalt. Sie hilft dort, wo der Alltag schwerfällt und sorgt für Struktur und Entlastung im eigenen Zuhause. Dabei legen wir großen Wert auf Zuverlässigkeit und persönliche Organisation.
Ist die Haushaltshilfe wirklich zuzahlungsfrei bei Pflegegrad 1–5?
Ja. Wenn du einen Pflegegrad 1–5 hast, ist die Haushaltshilfe in der Regel zuzahlungsfrei. Die Kosten werden über die Pflegekasse abgerechnet, zum Beispiel über den Entlastungsbetrag oder umgewidmete Pflegesachleistungen. Um die Abrechnung musst du dich nicht kümmern, das übernehmen wir selbstverständlich für dich.
Kann ich Haushaltshilfe auch mit einer ärztlichen Verordnung erhalten?
Ja, das ist möglich. Auch ohne Pflegegrad kannst du eine Haushaltshilfe erhalten, wenn dir ein Facharzt oder das Entlassmanagement eines Krankenhauses eine entsprechende Verordnung ausstellt. Die Abrechnung erfolgt dann über die Krankenkasse gemäß § 24h SGB V oder § 38 SGB V, etwa nach einer Operation, bei Schwangerschaftsbeschwerden, Mehrlingsgeburten oder während einer Reha.
Wie profitieren pflegende Angehörige von der Haushaltshilfe?
Eine Haushaltshilfe entlastet nicht nur Pflegebedürftige selbst, sondern auch pflegende Angehörige. Sie übernimmt zeitaufwendige Aufgaben im Haushalt und schafft Freiräume im Alltag. So bleibt mehr Zeit für Erholung, Beruf und gemeinsame Momente, ohne zusätzliche organisatorische Belastung.
Wie läuft die Beantragung und Abrechnung der Haushaltshilfe ab?
Ganz unkompliziert. Wir beraten dich persönlich, prüfen deine individuelle Situation und klären, welche Leistungen für dich infrage kommen. Die Abrechnung mit Pflegekasse (gesetzlich versichert) oder Krankenkasse (privat versichert) übernehmen wir vollständig. Du erhältst transparente Informationen und feste Ansprechpartner, ohne Papierkram und ohne Kopfschmerzen.