Wenn die Sicht aus dem Fenster grau wird, lassen wir wieder die Sonnenstrahlen rein.


Gehört Fensterreinigung zu den Leistungen von Alltagsliebe?
Ja. Die Fensterreinigung ist Teil unserer Haushaltshilfe und kann im Rahmen der Alltagsunterstützung übernommen werden. Wir reinigen Fenster innen und außen, damit dein Zuhause hell, sauber und angenehm bleibt.
Ist die Fensterreinigung bei Pflegegrad 1–5 zuzahlungsfrei?
Ja. Wenn du einen Pflegegrad 1–5 hast, ist die Fensterreinigung in der Regel zuzahlungsfrei. Die Abrechnung erfolgt direkt über die Pflegekasse im Rahmen der anerkannten Haushaltshilfeleistungen.
Kann Fensterreinigung auch pflegende Angehörige entlasten?
Absolut. Pflegende Angehörige profitieren besonders davon, wenn körperlich anstrengende Aufgaben wie Fensterputzen durch uns übernommen werden. So bleibt mehr Zeit und Energie für das, was wirklich zählt.
Wie oft kann die Fensterreinigung durchgeführt werden?
Die Häufigkeit richtet sich nach deinem individuellen Bedarf und den verfügbaren Budget bei deiner Pflegekasse. Gemeinsam schauen wir, wie die Fensterreinigung sinnvoll in deinen Unterstützungsplan integriert werden kann.
Muss ich mich um die Abrechnung kümmern?
Nein. Wir übernehmen die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse für dich. Du erhältst die Unterstützung im Alltag und wir kümmern uns zuverlässig um die Formalitäten. Du hast also keinen Aufwand.