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Pflegegrad vs. Pflegestufe: Unterschiede, Ansprüche & Leistungen im Vergleich

Inhaltsverzeichnis
Pflegegrad vs. Pflegestufe: Unterschiede, Ansprüche & Leistungen im Vergleich
Pflegegrad vs. Pflegestufe: Unterschiede, Ansprüche & Leistungen im Vergleich
Pflegegrad vs. Pflegestufe: Unterschiede, Ansprüche & Leistungen im Vergleich

Pflegestufe vs. Pflegegrad: Was ist der Unterschied?

Die Begriffe "Pflegestufe" und "Pflegegrad" führen noch immer zu Verwirrung, obwohl die Umstellung bereits 2017 erfolgte. Viele Menschen verwenden sie synonym, obwohl sie nicht dasselbe bedeuten. Die Pflegestufen gehören inzwischen der Vergangenheit an. Sie wurden durch die Pflegegrade im Rahmen einer der größten Reformen im deutschen Pflegesystem ersetzt. Doch was genau hat sich verändert? Warum war dieser Schritt notwendig? Und wie profitieren pflegebedürftige Menschen heute konkret davon?

In diesem umfassenden Artikel nehmen wir dich mit in die Entwicklung des deutschen Pflegesystems, zeigen dir die konkreten Unterschiede zwischen Pflegestufen und Pflegegraden auf und erklären dir, welche kostenfreien Leistungen du heute bereits ab Pflegegrad 1 erhalten kannst – unter anderem durch unsere Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe von Alltagsliebe. Und: Wir beantworten dir die fünf häufigsten Fragen zum Thema.

Unterschiede zwischen Pflegestufen und Pflegegraden

Der wichtigste Unterschied zwischen den alten Pflegestufen und den neuen Pflegegraden liegt in der Bewertungsmethodik:

  • Pflegestufen: Fokus auf den zeitlichen Pflegeaufwand, hauptsächlich für körperliche Einschränkungen.
  • Pflegegrade: Bewertung der Selbstständigkeit in verschiedenen Bereichen, inklusive geistiger und psychischer Beeinträchtigungen.

Durch diese Umstellung erhalten insbesondere Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen eine angemessenere Einstufung und entsprechende Leistungen.

Der Wandel in der Pflegelandschaft: Von der Pflegestufe zum Pflegegrad

Bis zum Jahr 2017 waren Pflegestufen die gängige Methode, um den Pflegebedarf einer Person zu bewerten. Es gab drei Pflegestufen – I bis III – sowie eine sogenannte „Pflegestufe 0“ für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, z. B. bei beginnender Demenz. Die Einstufung basierte auf dem zeitlichen Aufwand für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, den pflegende Angehörige oder professionelle Dienste täglich aufbringen mussten.

Doch das System hatte Schwächen: Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Demenz wurden oft schlechter bewertet als Menschen mit rein körperlichen Beeinträchtigungen. Die Pflegestufen waren vor allem auf körperliche Hilfe angewiesen – geistige oder seelische Einschränkungen fanden zu wenig Beachtung.

Diese Einstufung basierte hauptsächlich auf dem Zeitaufwand für die Grundpflege durch Pflegepersonen. Es gab drei Pflegestufen:

  • Pflegestufe I: Erhebliche Pflegebedürftigkeit mit einem Pflegeaufwand von mindestens 90 Minuten täglich.
  • Pflegestufe II: Schwerpflegebedürftigkeit mit einem Pflegeaufwand von mindestens 180 Minuten täglich.
  • Pflegestufe III: Schwerstpflegebedürftigkeit mit einem Pflegeaufwand von mindestens 300 Minuten täglich.

Dieses System fokussierte sich hauptsächlich auf körperliche Beeinträchtigungen und berücksichtigte geistige oder psychische Einschränkungen kaum.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, wurde daher das System grundlegend reformiert. Ziel war ein gerechteres, moderneres und bedarfsorientiertes System. Die Pflegestufen wurden abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt. Das neue System sollte sicherstellen, dass Pflegebedürftige individueller und passender eingestuft werden – unabhängig davon, ob ihre Einschränkungen körperlicher oder kognitiver Natur sind.

Pflegegrad statt Pflegestufe: Was hat sich geändert?

Im alten System mit Pflegestufen wurde vor allem der Zeitaufwand für die tägliche Pflege ermittelt. Im neuen System mit Pflegegraden wird dagegen die Selbstständigkeit einer Person bewertet – und zwar umfassend, ganzheitlich und fair.

Es geht nicht mehr nur darum, wie viel Hilfe jemand braucht, sondern in welchen Lebensbereichen Unterstützung erforderlich ist. Bewertet werden unter anderem:

  • Mobilität (z. B. selbstständig gehen, umsetzen, aufstehen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Gespräche verstehen)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Ängste, Aggressionen)
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung, Toilettengang)
  • Bewältigung von Alltag und sozialem Leben (z. B. Tagesstruktur, Freizeitgestaltung)
  • Umgang mit Anforderungen und Belastungen durch Krankheit oder Therapie

Aus diesen sechs Modulen wird ein Punktwert berechnet, der dann einem Pflegegrad zugeordnet wird:

  • Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2 – erhebliche Beeinträchtigung (27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3 – schwere Beeinträchtigung (47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4 – schwerste Beeinträchtigung (70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5 – schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege (90 bis 100 Punkte)

Pflegestufe oder Pflegegrad: Was gilt heute?

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade ist mittlerweile abgeschlossen, und die neuen Bezeichnungen sind fest im Pflegesystem verankert. Es ist wichtig zu verstehen, dass Pflegestufen heute nicht mehr existieren. Stattdessen werden alle Pflegebedürftigen nach dem Pflegegradsystem eingestuft.

Die Frage, ob eine Person eine Pflegestufe oder einen Pflegegrad hat, ist also nicht mehr relevant. Die Einstufung erfolgt ausschließlich in Pflegegrade, die von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (sehr schwerwiegende Beeinträchtigung) reichen. Je nach Pflegegrad erhält die pflegebedürftige Person unterschiedliche Leistungen von der Pflegekasse, die darauf abzielen, die Pflege zu Hause zu unterstützen und die Lebensqualität zu verbessern.

Welche Leistungen gibt es je nach Pflegegrad?

Eine der bedeutenden Veränderungen durch die Einführung der Pflegegrade war die Ausweitung der Leistungen für Pflegebedürftige. Unter anderem können Pflegebedürftige schon ab Pflegegrad 1 eine kostenfreie Alltagsbegleitung und Unterstützung im Haushalt in Anspruch nehmen. Dies ermöglicht es, den Alltag zu erleichtern und den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen besser gerecht zu werden. Gleichzeitig soll dies eine spürbare Entlastung für pflegebedürftige Angehörige sein.

Die Kosten für diese Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe werden von der Pflegekasse übernommen. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige und ihre Familien keine zusätzlichen finanziellen Belastungen tragen müssen, um diese Unterstützung zu erhalten. Dieser Aspekt ist für viele Menschen von großer Bedeutung, da er dazu beiträgt, die Pflege zu Hause zu ermöglichen und die Lebensqualität der Betroffenen zu steigern.

Je nach Pflegegrad stehen dir unterschiedliche Leistungen zur Verfügung:

Ab Pflegegrad 1: Pflegeberatung, Entlastungsleistungen, Pflegehilfsmittel, Hausnotruf
Ab Pflegegrad 2: Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen, Tagespflege, Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 3: Erhöhte ambulante Pflege, teilweise stationäre Pflege
Ab Pflegegrad 4: Umfangreiche teilstationäre Pflege, höhere Zuschüsse für stationäre Pflege
Ab Pflegegrad 5: Rund-um-die-Uhr-Pflege in einer stationären Einrichtung

Wie erfolgt die Einstufung in einen Pflegegrad?

Nach einem Antrag bei der Pflegekasse beauftragt diese den Medizinischen Dienst (für gesetzlich Versicherte) (für gesetzlich Versicherte) oder Medicproof (für privat Versicherte) mit der Begutachtung. Diese kann entweder zu Hause, in einer Pflegeeinrichtung oder per Videokonferenz stattfinden. Der Ablauf ist für viele zunächst mit Unsicherheiten verbunden, aber keine Sorge – wir erklären dir Schritt für Schritt, wie es funktioniert.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst. Du bekommst einen Termin für einen Hausbesuch, bei dem eine Gutachterin oder ein Gutachter vorbeikommt.

Für dich als Pflegebedürftige oder Pflegebedürftiger bedeutet das: Du wirst in deiner gewohnten Umgebung besucht. Dabei wird geprüft, in welchen Bereichen du Hilfe brauchst z.B. beim Aufstehen, Anziehen, Waschen, Essen oder bei der Orientierung im Alltag. Ziel ist es nicht, dich zu „testen“, sondern deinen tatsächlichen Unterstützungsbedarf realistisch einzuschätzen. Du kannst dabei ganz offen über deine Einschränkungen sprechen. Es ist hilfreich, wenn du schilderst, wie du dich im Alltag fühlst und wobei du Unterstützung brauchst auch dann, wenn es dir unangenehm ist, über deine Schwächen zu sprechen. Ehrlichkeit ist hier sehr wichtig.

Für dich als pflegender Angehöriger bedeutet dieser Termin: Auch deine Beobachtungen und Erfahrungen zählen. Du kannst und solltest aktiv mit dem Gutachter sprechen und erklären, welche Aufgaben du übernimmst, wie viel Zeit du täglich oder wöchentlich investierst und welche Herausforderungen im Pflegealltag auftreten. Der Medizinische Dienst bezieht deine Einschätzungen mit ein, um ein vollständiges Bild zu erhalten.

Während des Hausbesuchs geht die Fachkraft verschiedene Lebensbereiche durch, wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsbewältigung. Dabei wird ein Punktesystem angewendet, das schließlich den Pflegegrad bestimmt.

Damit die Einstufung möglichst korrekt erfolgt, solltest du dich oder deine Angehörigen gut vorbereiten:

  • Pflegetagebuch führen, um den täglichen Unterstützungsbedarf zu dokumentieren.
  • Ärztliche Berichte und Diagnosen sammeln, die die Pflegebedürftigkeit belegen.
  • Detailliert über den Alltag berichten, auch über unangenehme Themen.

Nach dem Besuch erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und sendet es an die Pflegekasse. Diese teilt dir dann schriftlich mit, welcher Pflegegrad bewilligt wurde. Sobald der Pflegegrad feststeht, hast du Anspruch auf die entsprechenden zuzahlungsfreien Leistungen, zum Beispiel auf Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung, Pflegehilfsmittel oder ein Hausnotrufsystem.

Was tun, wenn du mit der Einstufung nicht einverstanden bist?

Falls du das Gefühl hast, dass dein Pflegegrad nicht zu deinen tatsächlichen Bedürfnissen passt, kannst du Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse überprüft dann die Einstufung erneut.

Tipps für den Widerspruch:

  • Detaillierte Begründung: Warum entspricht die Einstufung nicht der Realität?
  • Zusätzliche ärztliche Unterlagen einreichen.
  • Pflegeberatung oder juristische Unterstützung hinzuziehen.
  • Frist von vier Wochen einhalten.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es heute noch Pflegestufen in Deutschland?

Muss ich einen Pflegegrad neu beantragen, wenn ich schon eine Pflegestufe hatte?

Welche kostenfreien Leistungen kann ich mit Pflegegrad 1 erhalten?

Wer entscheidet, welchen Pflegegrad ich bekomme?

Was kostet die Unterstützung von Alltagsliebe für mich, wenn ich einen Pflegegrad habe?

Fazit: Pflegegrad statt Pflegestufe – ein großer Fortschritt

Die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade hat das deutsche Pflegesystem gerechter und moderner gemacht. Heute stehen den Betroffenen – unabhängig von der Art ihrer Einschränkungen – umfangreiche und kostenfreie Leistungen zur Verfügung. Besonders die Einführung des Entlastungsbetrags und der Ausbau der Alltagsbegleitung tragen dazu bei, dass mehr Menschen in Würde zu Hause leben und gepflegt werden können.

Wenn du mehr über deine Möglichkeiten erfahren möchtest oder Unterstützung benötigst, sind wir von Alltagsliebe gerne für dich da. Vereinbare ein unverbindliches Beratungsgespräch – gemeinsam finden wir die beste Lösung für deine Lebenssituation.

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