Krankenkasse, Kosten und Eigenanteil einfach erklärt.

Eine Schwangerschaft ist eine besondere Zeit in deinem Leben. Gleichzeitig kann sie deinen Alltag plötzlich deutlich anstrengender machen. Vielleicht sollst du dich aus medizinischen Gründen schonen, darfst nichts Schweres tragen oder kannst aufgrund starker Beschwerden deinen Haushalt nicht mehr selbst erledigen.Dann stellt sich schnell die Frage: Wer bezahlt eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft? Wenn du gesetzlich krankenversichert bist, kann deine Krankenkasse die Kosten übernehmen. Die wichtigste gesetzliche Grundlage dafür ist § 24h SGB V.
Nach § 24h SGB V kannst du eine Haushaltshilfe erhalten, wenn du deinen Haushalt wegen deiner Schwangerschaft oder Entbindung nicht weiterführen kannst und keine andere Person, die mit dir zusammenlebt, diese Aufgaben übernehmen kann. Dabei reicht es nicht aus, einfach nur schwanger zu sein. Es muss tatsächlich eine gesundheitliche Einschränkung bestehen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn du dich aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen schonen musst, starke Schmerzen oder Kreislaufprobleme hast, unter ausgeprägter Übelkeit leidest oder dein Arzt dir körperliche Schonung beziehungsweise Bettruhe empfiehlt.Entscheidend ist immer deine persönliche Situation.
Nein. Gerade an diesem Punkt kommt es häufig zu Missverständnissen. Für eine Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nach § 24h SGB V ist es nicht erforderlich, dass bereits ein Kind unter zwölf Jahren in deinem Haushalt lebt. Die Altersgrenze von zwölf Jahren spielt bei bestimmten Fällen der allgemeinen Haushaltshilfe nach § 38 SGB V eine Rolle. Für die besondere Regelung während Schwangerschaft und Entbindung gilt sie jedoch nicht.
Eine Haushaltshilfe soll die Aufgaben übernehmen, die du aufgrund deiner gesundheitlichen Einschränkungen vorübergehend nicht mehr erledigen kannst. Dazu können beispielsweise das Einkaufen, Kochen, Wäschewaschen und notwendige Reinigungsarbeiten gehören.Wenn bereits Kinder bei dir leben, kann je nach bewilligtem Umfang auch deren Betreuung und Beaufsichtigung Bestandteil der Unterstützung sein.Wie viele Stunden pro Tag oder Woche genehmigt werden, hängt von deinem individuellen Bedarf ab.
Bei einer Haushaltshilfe, die unmittelbar wegen Schwangerschaft oder Entbindung notwendig ist, fällt für gesetzlich Versicherte grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an. Das Bundesgesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass die normalerweise bei Haushaltshilfe vorgesehene Zuzahlung im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung entfällt. Das ist ein wichtiger Unterschied zur Haushaltshilfe wegen einer allgemeinen Erkrankung nach § 38 SGB V.
Dass dein Partner mit dir zusammenlebt, bedeutet nicht automatisch, dass du keinen Anspruch hast. Die Krankenkasse prüft vielmehr, ob die andere Person deinen Haushalt tatsächlich weiterführen kann. Dabei kann beispielsweise eine Rolle spielen, ob dein Partner arbeitet, Schichtdienst hat oder aus anderen zwingenden Gründen nicht ausreichend zur Verfügung steht. Diese Situation solltest du im Antrag möglichst genau beschreiben.
Bist du privat versichert, gelten andere Regeln. Dein Leistungsumfang richtet sich grundsätzlich nach deinem individuellen Versicherungsvertrag und dem gewählten Tarif. Deshalb solltest du bereits vor der Beauftragung einer Haushaltshilfe klären, ob dein Tarif diese Leistung vorsieht und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. So kann dich Alltagsliebe unterstützen, wenn deine Krankenkasse eine Haushaltshilfe genehmigt und eine Versorgung durch uns möglich ist, besprechen wir gemeinsam, welche Unterstützung du im Alltag benötigst.Unser Ziel ist es, dir genau dort Entlastung zu geben, wo du sie gerade brauchst, damit du dich stärker auf deine Gesundheit und deine Schwangerschaft konzentrieren kannst.
Wenn du deinen Haushalt wegen deiner Schwangerschaft nicht mehr selbst weiterführen kannst, kann deine gesetzliche Krankenkasse unter den Voraussetzungen des § 24h SGB V die Kosten einer Haushaltshilfe übernehmen. Du brauchst dafür weder einen Pflegegrad noch zwingend ein bereits vorhandenes Kind im Haushalt. Außerdem fällt bei einer schwangerschaftsbedingten Haushaltshilfe grundsätzlich keine gesetzliche Zuzahlung an. Sprich möglichst früh mit deinem Arzt und deiner Krankenkasse und kläre deinen individuellen Anspruch, bevor du eine Haushaltshilfe beauftragst.
Alltagsliebe entlastet dich, wenn Schwangerschaft, Mehrlingsgeburt oder Entbindung deinen Alltag auf den Kopf stellen. Unsere Haushaltshilfen unterstützen dich zuverlässig zu Hause, vom Haushalt über Einkäufe und Mahlzeiten bis zur Betreuung deiner Kinder. Damit du mehr Zeit und Kraft für dich, deine Erholung und deine Familie hast.
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