Wenn dein Arzt bei dir eine Risikoschwangerschaft festgestellt hat, entstehen schnell viele Fragen.

Wenn dein Arzt bei dir eine Risikoschwangerschaft festgestellt hat, entstehen schnell viele Fragen.Vielleicht sollst du körperliche Belastungen vermeiden oder dich stärker schonen. Wenn gleichzeitig Einkäufe, Wäsche, Kochen, Reinigung und möglicherweise die Betreuung deiner Kinder weiterlaufen müssen, kann der Alltag schnell zur Belastung werden. Eine Haushaltshilfe kann dich in einer solchen Situation entlasten.
Nein. Die Einstufung als Risikoschwangerschaft führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Haushaltshilfe.Entscheidend ist, ob du aufgrund deiner Schwangerschaft deinen Haushalt tatsächlich nicht weiterführen kannst.Nach § 24h SGB V besteht für gesetzlich Versicherte ein Anspruch, soweit die Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts unmöglich macht und keine andere mit dir zusammenlebende Person übernehmen kann.
Bei einer Risikoschwangerschaft kann dein Arzt dir zum Beispiel empfehlen, schweres Heben zu vermeiden, körperliche Belastung deutlich zu reduzieren oder viel zu liegen.Wenn du deshalb notwendige Aufgaben im Haushalt nicht mehr erledigen kannst, solltest du mit deinem Arzt über eine Haushaltshilfe sprechen.Nicht die Bezeichnung deiner Diagnose entscheidet, sondern die daraus entstehenden Einschränkungen.
Eine Haushaltshilfe unterstützt dich dabei, den notwendigen Alltag in deinem Zuhause aufrechtzuerhalten.Dazu können Einkäufe, das Zubereiten von Mahlzeiten, Wäschepflege und Reinigungsarbeiten gehören.Leben bereits Kinder bei dir, kann abhängig von deiner Bewilligung auch ihre Betreuung und Beaufsichtigung eine wichtige Rolle spielen.
Deine Krankenkasse muss nachvollziehen können, warum du deinen Haushalt nicht mehr selbst führen kannst. Deshalb solltest du deinen Arzt bitten, deine Einschränkungen möglichst konkret zu beschreiben. Entscheidend sind zum Beispiel die Frage, welche Tätigkeiten du vermeiden musst, wie lange die Einschränkungen voraussichtlich bestehen und wie viel Unterstützung du benötigst. Eine allgemeine Formulierung wie „Risikoschwangerschaft“ erklärt den tatsächlichen Hilfebedarf oft noch nicht ausreichend.
Auch bei einer Risikoschwangerschaft prüft die Krankenkasse, ob eine andere im Haushalt lebende Person übernehmen kann. Kann dein Partner aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit oder anderer notwendiger Verpflichtungen nicht ausreichend helfen, solltest du das im Antrag erläutern.
§ 24h SGB V legt keine pauschale Höchstdauer fest. Entscheidend ist, wie lange die Voraussetzungen tatsächlich bestehen. Die Krankenkasse kann die Leistung zunächst für einen bestimmten Zeitraum genehmigen. Solltest du danach weiterhin Hilfe brauchen, kann eine erneute ärztliche Bescheinigung erforderlich sein.
Eine Risikoschwangerschaft allein führt nicht automatisch zu einer Haushaltshilfe. Kannst du deinen Haushalt aufgrund deiner gesundheitlichen Situation jedoch nicht mehr weiterführen, kann § 24h SGB V die Grundlage für eine Kostenübernahme durch deine gesetzliche Krankenkasse sein. Je genauer dein tatsächlicher Unterstützungsbedarf beschrieben wird, desto besser kann die Krankenkasse deinen Antrag beurteilen.
Alltagsliebe entlastet dich, wenn Schwangerschaft, Mehrlingsgeburt oder Entbindung deinen Alltag auf den Kopf stellen. Unsere Haushaltshilfen unterstützen dich zuverlässig zu Hause, vom Haushalt über Einkäufe und Mahlzeiten bis zur Betreuung deiner Kinder. Damit du mehr Zeit und Kraft für dich, deine Erholung und deine Familie hast.
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